Wahl der 2. Fremdsprache
Ab der 7. Klasse können Schülerinnen und Schüler in Schulen Sachsen-Anhalts eine zweite Fremdsprache erlernen. An unserer Schule bieten wir Französisch an.
Die Wahl für eine zweite Fremdsprache ist freiwillig und sollte eine bewusste Entscheidung sein, die mit dem Kind gemeinsam getroffen wird.
Neben der Sprachausbildung für den eigenen Lebensweg ist die Belegung einer 2. Fremdsprache für ein eventuell später angestrebtes Abitur eine wichtige Voraussetzung. Insgesamt müssten bis zum Abitur 4 Jahre Fremdsprachenbelegung nachgewiesen werden können.
Die Wahl und damit verbindliche Anmeldung erfolgt nach den Osterferien mit einer Abfrage in den betreffenden Klassen.
Vor Ende des 6. Schuljahres erfolgt die Kursbildung der Französischkurse, die mindestens 8 Lerndende umfassen müssen, um eröffnet zu werden.
Vor- und Nachteile
Die Belegung der 2. Fremdsprache ist im Vergleich zur Nichtbelegung eine Mehraufwand von 3 Unterrichtsstunden/ Woche, von denen 2 Stunden in der Regel in der 6. und 7. oder 7. und 8. Stunden aus schulorganisatorischen Gründen liegen. Zudem sind die dort erhaltenen Noten versetzungsrelevant.
Vor dem Hintergrund des angestrebten Abiturs und der breiter entwickelten Sprachkompetenz ist dieser Mehraufwand aber auch ein Gewinn.
Im Unterricht selbst wird zunehmend auch der Sprachaustausch mit Muttersprachlern gefördert. So findet bei entsprechender Nachfrage und Interesse ein Schüleraustausch mit Schülerinnen und Schülern der französischen Partnerstadt Les Ulis statt, wobei die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Gastfamilien untergebracht werden.
Der Fußballverein SC Naumburg organisiert seit mehreren Jahren zu Pfingsten ein internationales Turnier zwischen französischen, deutschen und tschechischen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Städtepartnerschaft, an der auch Schülerinnen und Schüler unserer Klassen teilnehmen.
Kann ich meine gewählte 2. Fremdsprache abwählen?
Grundsätzlich ist die Wahl der 2. Fremdsprache zum Ende der 6. Klasse für die 7. eine bewusste Entscheidung, die Eltern und Schülerinnen sowie Schüler mit dem Informationsschreiben getroffen haben.
Der Gesetzgeber gibt dennoch Möglichkeiten, den Kurs zum Ende eines Schuljahres für den Beginn des neuen Schuljahres zu verlassen. Dazu ist ein Antrag an die Schule zu stellen. Dieser Antrag enthält noch einmal die rechtlichen Hinweise zu den Folgen dieser Entscheidung im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn.
Das Dokument ist hier erhältlich: abwahl_2fs.pdf
- Die Anträge werden in der Regel genehmigt, wenn dem keine schulischen Interessen (Mindestschülerzahl im Kurs) entgegenstehen.

